Für Ihr Recht mit Weitblick

Rechtsanwältin Christine Wörn

  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Lang­jährige Er­fahrung und Leiden­schaft

Meine langjährige Erfahrung und mein Wissen sind die Basis für Ihren Erfolg. Seit 1992 bin ich mit Leiden­schaft als Rechts­anwältin tätig, zudem seit 2004 als Fach­anwältin für Familien­recht und seit 2010 als Fachan­wältin für Miet- und Wohnungs­eigentums­recht. Was mich auszeichnet, ist die persönliche, diskrete und vertrauensvolle rechtliche Beratung und Vertretung. Vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung und Fach­kenntnisse. Lassen Sie uns auf dieser Basis gemeinsam eine maßge­schneiderte Lösung für Sie entwickeln.

Der Schwer­punkt meiner anwaltlichen Tätigkeit umfasst das gesamte Familien- und Erbrecht, das Schenkungs­recht sowie das Miet- und Wohnungs­eigen­tums­recht. Kern­kompetenzen liegen weiter im allge­meinen Zivilrecht.

Familienrecht
  • Trennung
  • Scheidung
  • Scheidungs­folgen
  • Unterhalt
  • Vermögens­auseinander­setzung
  • Zuge­winn
  • Ver­sorgungs­ausgleich
Erbrecht
  • Erbausein­ander­setzung
  • Pflicht­teilsan­sprüche
  • vorweg­genommene Erbfolge: Gestalt­ungs­möglich­keiten zu Leb­zeiten
Schenkungsrecht
  • Nießbrauch bei Immobilien
  • Wohnungs­recht
  • Rück­forderung im Pflege­fall
  • Rück­forderungs­vorbe­halt
  • Aus­wirkungen der Schenk­ung auf das Erb-/Pflicht­teils­recht
Paare ohne Ehe
  • Verein­barungen
  • Trennung
  • Vermögens­rechtliche Folgen
  • Erbrecht­liche Beratung
  • Rechts­fragen bei gemein­samen Kindern
Mietrecht
  • Wohn­raum­miet­recht
  • Gewerbe­raum­miet­recht
  • Pacht­recht
  • Mietrück­stand
  • Kündigung wegen Eigen­bebarfs oder wegen Zahlungs­verzug
  • Zwangs­räumung

Für Ihr gutes Recht.

Rechts­be­ratung mit WEIT­BLICK und AUGEN­MASS

Ich biete Rechtsberatung mit Weitblick und Augenmaß. Daher neige ich nicht zu Über­treibungen. Der Fokus meiner Tätigkeit liegt auf der Erarbeitung individueller und für Sie praktikabler Lösungen. In Absprache mit Ihnen bin ich darum bemüht, langwierige und kosten­­intensive gerichtliche Aus­einander­­setzungen zu vermeiden. Eine zügige wie auch gerechte außer­­gerichtliche Streit­vermeidung bzw. Streit­­beilegung sollte das primäre Ziel sein. Nicht immer gelingt eine außer­ge­richtliche Lösung. Ist ein gerichtliches Verfahren nicht zu vermeiden,  vertrete ich Ihre Interessen mit Leiden­schaft und Ent­schlossen­heit auch vor Gericht.

Ganz persönlich und RECHT schaffen

Mein Anspruch ist es, zum Vorteil meiner Mandantschaft immer einen Schritt weiter voraus zu denken als andere. Damit das so bleibt, bilde ich mich ständig für meine Mandantschaft weiter.
Diskretion sowie die Einhaltung der traditionellen, hohen ethischen Anforderungen des anwaltlichen Standesrechtes sind für mich eine Selbstverständlichkeit.

Sprechen Sie FRÜH­ZEITIG mit mir

Eine Beratung kostet weniger als Sie denken. Bei Privat­personen sind die Kosten einer ersten Beratung mit schriftlicher Stellung­nahme auf 250,00 Euro zzgl. USt (derzeit 19%), somit auf 297,50 Euro begrenzt. Soweit nichts anderes vereinbart wird, richtet sich die weitere Vergütung für die außerge­richtliche und die gerichtliche Tätigkeit nach dem Rechts­anwaltsver­gütungs­gesetz (RVG) und ist in der Regel abhängig vom Streit-/­Verfahrens­wert.

CHRISTINE WÖRN


Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht

Vita
  • Rechtsanwältin seit 1992, seit 2001 in Metzingen
  • Fachanwältin für Familienrecht seit 2004
  • Fachanwältin für Miet- und Wohnungs­eigentums­recht seit 2010
  • Lehrbeauftragte an der Hochschule Reutlingen, Fachbereich Maschinen­bau
Mitgliedschaften
  • Mitglied im Deutschen Anwalt­verein (DAV)
  • Mitglied in der Arbeitsge­meinschaft Familien­recht im DAV
  • Mitglied in der Arbeits­gemeinschaft Mietrecht und Immobilien im DAV
  • Mitglied in der Arbeits­gemeinschaft Erbrecht im DAV
Ausbildung
  • Abitur in Tübingen
  • Studium der Rechts­wissen­schaft an der Eberhard Karls Universität Tübingen
  • Juristischer Vorbereitungs­dienst (Referendariat) u.a. am Landgericht Tübingen und in einer Rechtsanwalts­kanzlei in Verona/Italien
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